Während die Koalition auf den letzten Metern vor dem Kabinettstermin noch um Grundsatzfragen der Pflegereform ringt, sind andere folgenschwere Pläne längst bekannt. Der bislang vorliegende Referentenentwurf sieht vor, die Refinanzierung steigender Tarifkosten für vier Jahre zu begrenzen. Tarifliche Bezahlung wurde in der Pflege politisch gewollt und gesetzlich verankert.
Nun könnten ausgerechnet bei ihrer Finanzierung Lücken entstehen, die bei den Trägern hängen bleiben und später nicht mehr aufgeholt werden können. Gleichzeitig greift das Gesetz tief in die häusliche Pflege ein. Ambulante Dienste könnten Aufgaben verlieren, auf die Pflegebedürftige und Angehörige angewiesen sind. Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) warnt vor Folgen für die Versorgung.
Die vereinbarten Tariflöhne müssen auch in den kommenden vier Jahren vollständig gezahlt werden. Bei den Vergütungen der Pflegeeinrichtungen will die Bundesregierung steigende Personalkosten jedoch nur bis zu einer festgelegten Grenze berücksichtigen. Steigen die Löhne stärker, bleibt die Differenz beim Träger.
Träger können Belastungen nicht auffangen
Freigemeinnützige Träger können das nicht beliebig aus eigenen Mitteln auffangen. Sie verfügen nicht über große Gewinnpolster, aus denen sich steigende Personalkosten über Jahre bezahlen lassen. Hält die Lücke an, stellt sich die Frage, welche Angebote noch wirtschaftlich betrieben werden können.
Barbara Dietrich-Schleicher, Vorsitzende des VKAD, sagt: "Jahrelang war die politische Botschaft klar: Gute Pflege soll auch gut bezahlt werden. Tarifliche Bezahlung politisch einzufordern und ihre Finanzierung gleichzeitig zu deckeln, passt nicht zusammen. Steigende Tarifkosten müssen auch künftig vollständig bei den Vergütungen berücksichtigt werden."
Häusliche Pflege: Bewährte Unterstützung droht wegzubrechen
Auch für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, bringt der Entwurf erhebliche Veränderungen. Ambulante Pflegedienste kommen regelmäßig in die Haushalte. Sie übernehmen die Pflege, beraten Angehörige und Pflegebedürftige und schulen sie für den Alltag. Häufig kennen sie die Familie und ihre Situation seit Jahren. Einen Teil dieser Aufgaben will die Bundesregierung künftig in einer neuen "Pflegebegleitung" bündeln. Für ambulante Pflegedienste ist darin kein verbindlicher Platz vorgesehen. Der Dienst, der eine Familie heute pflegt und berät, könnte bei der weiteren Begleitung künftig außen vor bleiben.
Zugleich soll der heutige Entlastungsbetrag durch ein Sozialraumbudget mit engeren Nutzungsmöglichkeiten ersetzt werden. Bislang können Pflegebedürftige damit unter anderem professionelle Hilfe im Alltag sowie bestimmte Kosten der Tages- und Kurzzeitpflege finanzieren. Künftig ist das nicht mehr in gleichem Umfang möglich. Pflegebedürftige verlieren damit Wahlmöglichkeiten, während ambulanten Diensten sowie Tages- und Kurzzeitpflege Einnahmen wegbrechen. Besonders in Regionen mit wenigen Angeboten wiegt das schwer, denn fällt eine Unterstützung weg, steht häufig kein anderer Anbieter bereit.
Dietrich-Schleicher sagt: "Viele Familien können die Pflege zu Hause nur stemmen, weil verschiedene Hilfen ineinandergreifen. Dieses Gefüge darf die Reform nicht auseinanderreißen. Wenn professionelle Unterstützung wegfällt, bleibt die Arbeit bei den Angehörigen. Gerade auf dem Land gibt es oft keinen Ersatz."
Der VKAD fordert, ambulante Pflegedienste weiter an Beratung, Schulung und Pflegebegleitung zu beteiligen. Auch professionelle ambulante Hilfen sowie Tages- und Kurzzeitpflege müssen über das Sozialraumbudget nutzbar bleiben. Die Neuordnung darf nicht dazu führen, dass Pflegebedürftige vor Ort weniger Unterstützung finden und Angehörige die Lücken auffangen müssen, statt diese, wie politisch gewollt, zu entlasten. Die Öffnung des Sozialraumbudget bringt keine finanzielle Mehrbelastung, sondern nur mehr Flexibilität für die Pflege in der Häuslichkeit.
Quelle: Presse VKAD