Kinder- und Jugendhilfe
Erziehungsberatung
Die Familien- und Erziehungsberatungsstellen helfen Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Erziehungsberechtigten bei der Bewältigung individueller und familienbezogener Problemlagen. Dies geschieht vorwiegend durch Einzel- und Familienberatung.
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote von ambulanten Erziehungshilfen, z.B. Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit und die Sozialpädagogische Familienhilfe. Die Sorgeberechtigten haben bei Bedarf Anspruch auf diese Leistungen.
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Die stationäre Heimerziehung ist eine Leistung des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Sie dient zur Verselbständigung von jungen Menschen. Es gibt verschieden Angebotsformen wie z.B. im betreuten Wohnen, Mutter/Vater-Kind Einrichtungen und Verselbständigungsgruppen. Der Aufenthalt in der stationären Heimerziehung soll so kurz wie möglich sein. Insofern wird eine entsprechende Elternarbeit angeboten. In der Heimerziehung sind die Prävention gegen sexuelle Gewalt, die Kinderrechte und die Umsetzung der Partizipation/Beschwerderechte wichtige Handlungspfeiler. Jede stationäre Heimerziehung hat eine staatlich ausgestellte Betriebserlaubnis, so dass das Kindeswohl gesichert ist.
Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien
Der Einsatz von Pflegefamilien ist eine weitere Form der Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII.
Der Caritasverband wirkt durch verschiedenste Aktivitäten in der Öffentlichkeit, um neue Pflegepersonen zu gewinnen, die bereit und in der Lage sind, Kindern vorübergehend oder auf Dauer ein liebevolles Zuhause und individuelle Förderung zu ermöglichen.
Darüber hinaus berät und unterstützt die Caritas Pflegefamilien und begleitet die in ihnen lebenden Pflegekinder bis zu deren Volljährigkeit.
Eine weitere Möglichkeit für Eltern, die für ihr Kind eine altersgerechte und freizeitorientierte Hilfe suchen, ist der Einsatz eines ehrenamtlichen Familienpaten. Diese Arbeit wird u.a. durch den Caritasverband koordiniert.
Auftrag des Referats Kinder- und Jugendhilfe
Der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e. V. hat die Aufgabe die caritativen Einrichtungen und Dienste zu finanziellen und konzeptionellen Fragen zu beraten, sie über neue gesetzliche Regelungen zu informieren und Fortbildung anzubieten. Im Rahmen der Kommission nach 78e des SGB VIII (Entgeltkommission) und des Landesjugendhilfeausschusses ist er als Spitzenverband beteiligt. Er vertritt die Interessen der Caritas in der Liga der freien Wohlfahrtspflege, in der Landespolitik und sichert den Transfer zum deutschen Caritasverband und damit zur Bundespolitik.