Stiftungsdarlehen
Sie stellen der Stiftung Kapital, unbefristet oder befristet, zinslos zur Verfügung. Die erlösten Erträge aus dem Kapitel kommen dem satzungsgemäßen Stiftungszweck zugute. Der Vertrag ist jederzeit kündbar, wenn Sie Ihr Geld wieder benötigen. Informieren Sie sich bei der Caritas-Stiftung oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.