Berufsfachschule Sozialassistenz
Bei dem zweijährigen Ausbildungsgang handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte Erstausbildung in einem sozialen Beruf.
Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht den Einstieg in eine Fachschulausbildung zum Beispiel für die Erzieherin/ den Erzieher oder die Heilerziehungspflegerin/ den Heilerziehungspfleger.
Der praktische Teil Ausbildung findet im Kindergarten, in der Pflege (Altenheim) und in Einrichtungen der Behindertenhilfe statt.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Sozialassistentenausbildung ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss in Verbindung mit dem Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau des Realschulabschlusses.