Prävention sexualisierter Gewalt
Zu diesen zu achtenden Rechten gehört der unbedingte Schutz vor sexualisierter Gewalt. Alle Mitarbeitenden tragen dafür Verantwortung diesen Schutz zu gewährleisten.
Institutionelles Schutzkonzept
Das institutionelle Schutzkonzept des Caritasverbandes für das Bistum Dresden-Meißen wurde auf Grundlage der "Ordnung zur Prävention gegen sexuelle Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für das Bistum Dresden-Meißen" vom 29.01.2015 erstellt und wird regelmäßig angepasst. In ihm werden die in den Einrichtungen und Diensten vorhandenen Strukturen, Konzepte, Regelungen und Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt und grenzverletzendem Verhalten festgehalten. Es hat Verbindlichkeit für die Dienste und Einrichtungen des Diözesancaritasverbandes.
Gemäß der Präventionsordnung sind alle Träger dazu verpflichtet ein institutionelles Schutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen.
Fotos: Pixabay.com
Die Haltung ist entscheidend
Unser Blick richtet sich nicht nur auf sexualbezogene Straftaten nach dem Strafgesetzbuch sondern bezieht sich auf alle Handlungen die im erzieherischen beratenden, betreuenden, pflegerischen oder medizinischen Umgang eine Grenzüberschreitung darstellen.
Das Ziel der präventiven Maßnahmen ist die Etablierung einer Kultur der Achtsamkeit, der Wertschätzung und des Respektes im Umgang miteinander. Der verantwortungsvolle Umgang mit Nähe und Distanz sowie ein Grenzen achtender Umgang in den Arbeits-und Handlungsabläufen ist entscheidend.
Schulungen
Für alle haupt- oder nebenberuflichen sowie ehrenamtlich Tätigen, Praktikanten und Freiwilligendienstleistenden ist die Teilnahme an Präventionsschulungen verpflichtend, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben.
Die Schulungen dienen der Vermittlung von Wissen zur Prävention sexualisierter Gewalt, Handlungssicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen sowie dem Aufbau und Erhalt einer Kultur der Achtsamkeit.
Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in Diensten und Einrichtungen der Caritas im Bistum Dresden-Meißen.
Die Träger von Einrichtungen und Diensten der Caritas im Bistum Dresden-Meißen haben sich verpflichtet, aktiv für den Schutz vor sexualisierter Gewalt einzutreten.
Neben umfassenden Präventionsmaßnahmen wurden mit den "Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen" Standards festgelegt wie vorzugehen ist, wenn Menschen in Diensten und Einrichtungen der Caritas in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt werden.
Wenn eine solche Situation vorliegt, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson für sexualisierte Gewalt des Trägers Ihrer Einrichtung.
Darüber hinaus hat der DiCV Dresden-Meißen zwei ‚Externe Ansprechpersonen‘ beauftragt, an die Sie sich gerne wenden können.
Sie stehen Ihnen als Ansprechpersonen zur Verfügung,
- wenn Sie von sexualisierter Gewalt von Mitarbeitenden gegenüber Schutzbefohlenen (Kindern, Jugendlichen, erwachsenen Schutzbefohlenen) in Diensten und Einrichtungen der Caritas Kenntnis erhalten, bzw. einen Verdacht haben.
- wenn Sie selbst von sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende in Diensten und Einrichtungen betroffen sind.
Frau Detemple und Herr Merz stehen Ihnen mit Ihrer fachlichen Kompetenz zur Verfügung und hören Ihnen unvoreingenommen zu. Sie verstehen sich als Erstkontakt- und Clearingstelle und besprechen mit Ihnen weitere Schritte.
Ute Detemple
Dipl. Heilpädagogin, Traumafachberaterin und Traumapädagogin
E-Mail Mail: ute@detemple-online.de
Tel: 0151 59447244
Dieter Merz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
E-Mail: merz@merz-dresden.de
Tel: 0351 31841-26