Aktuelle Pflegesätze
Falls Sie nicht in der Lage sein sollten, die Kosten aus Ihrem eigenen Einkommen aufzubringen, besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Kostenübernahme nach dem Bundessozialhilfegesetz. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit dem zuständigen Sozialamt in Verbindung zu setzen.