Diese Tests, über deren Zulassung als Kassenleistung in diesem Jahr entschieden werden soll, können genetische Auffälligkeiten wie Trisomie 21 (Down-Syndrom) beim Embryo in einer frühen Phase der Schwangerschaft erkennen. Damit werde Leben mehr und mehr "aussortiert", sagt die Caritas-Referentin für Schwangerschaftsberatung, Dr. Johanna Rautenberg, anlässlich der am Donnerstag stattfindenden Bundestagsdebatte zum Thema.
Es gelte vielmehr, bestehende Angebote von ärztlicher und unabhängiger, psychosozialer Beratung weiter auszubauen und miteinander zu vernetzen sowie das Lebensrecht aller Menschen deutlich zu machen. Maßstab politischen Handelns müsse auch in dieser Frage die 2009 in Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention sein. "Wenn sich der Wert eines Menschen danach bemisst, ob er nach gängigen Vorstellungen gesund ist, dann führt dies dazu, Menschen in lebenswert und nicht lebenswert einzuteilen. Diese Entwicklung gilt es zu verhindern", ist Johanna Rautenberg überzeugt.
Druck auf werdende Eltern wächst
Als deutliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung schätzt die Caritas das flächendeckende Screening als Kassenleistung ein. Viele Menschen mit Behinderung würden dies als Hinweis werten, dass sie in dieser Gesellschaft nicht mehr erwünscht sind. Die Erfahrungen der Beratungspraxis zeige, dass der Druck auf werdende Eltern von Ärzten, Lebensumfeld, aber auch den Krankenkassen wachse, alle diagnostischen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um die Geburt eines Kindes mit bestimmten genetischen Auffälligkeiten zu verhindern.
Die Debatte im Bundestag soll zunächst einen Entscheidungsprozess anstoßen, bei dem der Fraktionszwang aufgehoben ist. Ähnliche Vorgänge gab es in der Vergangenheit zum Beispiel beim Thema Sterbehilfe. Eine Abstimmung ist morgen nicht vorgesehen.