Bei der Veranstaltung, zu der bis zu 300 Teilnehmer erwartet werden, kommen Experten zu Wort, die sich mit den spezifischen Regeln des ITP befassen. In Arbeitsgruppen beschäftigen sich die Teilnehmer eingehender mit der Problematik. Regina Kraushaar, Staatssekretärin im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, wird am Beginn der Tagung ein Grußwort halten (gegen 9.30 Uhr).
Der Freistaat Sachsen hat sich für den Integrierten Teilhabeplan (ITP) als Instrument zur Ermittlung der Hilfebedarfe für Menschen mit Behinderung entschieden. Dieser wurde vom Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH (IPH) in Fulda entwickelt. Im Jahr 2018 wurde der ITP in Sachsen erprobt und entsprechend angepasst. Die Anwendung des ITP Sachsen ist für alle Altersgruppen und für alle Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe im Freistaat Sachsen vorgesehen.
Die Liga der Spitzenverbände ist der Zusammenschluss der Freien Wohlfahrtspflege im Freistaat. Mitglieder sind die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, das Diakonische Werk, der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband sowie der Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden. Den Vorsitz hat derzeit der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e. V.
Andreas Schuppert
Pressesprecher