Für viele ältere Menschen ist es wichtig, so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung zu leben. Für ambulante Pflegedienste wird die Betreuung aber schwieriger.Foto: Deutscher Caritasverband e.V./KNA
Zwar enthält das Vorhaben wichtige Ansätze zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Eine nachhaltige Neuausrichtung könne jedoch nur gelingen, wenn sie Pflegebedürftige, Angehörige, Beschäftigte, Einrichtungen und Kommunen gleichermaßen in den Blick nimmt.
"Pflege darf nicht zur Frage des Geldbeutels werden. Wer im Alter, nach einem Unfall oder aufgrund einer chronischen Erkrankung auf Unterstützung angewiesen ist, muss sich darauf verlassen können, würdevoll und fachlich gut versorgt zu werden - unabhängig vom Einkommen", erklärt Antoinette Steinhäuser, Caritas-Referentin für Gesundheit und Pflege. "Der vorliegende Gesetzentwurf setzt dafür noch keine ausreichenden Leitplanken. Er braucht deutlich mehr soziale Verbindlichkeit und eine tragfähige Finanzierung."
Angehörige und Pflegepersonal werden kaum unterstützt
Pflegende Angehörigen dürfen nicht allein gelassen werden. Der Wegfall des gemeinsamen Jahresbetrages beziehungsweise dessen Umwidmung in das so genannte Überbrückungsbudget bedeutet eine deutliche finanzielle Reduzierung. Es ermöglicht den Angehörigen kaum noch, ihre Pflegebedürftigen in eine Kurzzeitpflege zu geben und sich selbst Erholungszeit zu gönnen. Steinhäuser: "Unklar bleibt auch, ob der neue Anspruch der Akutpflege zeitnah in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen wird und ob damit die pflegebedürftigen Menschen versorgt werden können, wenn die Pflegenden selbst wegen Erkrankung ausfallen."
Für die Pflegebedürftigen ist das ein herber Schlag und führt bereits jetzt zu großer Verunsicherung. Offen bleibt, wer diese Menschen nach dem Inkrafttreten des PNOG bedarfsgerecht unterstützt. "Personal, welches bisher in diesem Bereich nach entsprechender Qualifizierung tätig war, wird kaum noch benötigt. Die Verunsicherung bei den Mitarbeitenden ist sehr groß", so Antoinette Steinhäuser.
Kündigungswelle befürchtet
Werde die geplante Regelung so umgesetzt, sei bundesweit von einer Kündigungswelle auszugehen. "Die Mitarbeitenden, überwiegend Frauen, waren häufig bereits in der Vergangenheit gezwungen, sich beruflich neu zu orientieren. Sie haben sich mit hohem persönlichem Einsatz neu qualifiziert und sich für ihre Klienten engagiert. Jetzt wird ihre Arbeit nicht mehr gewollt und obendrein müssen sie ihre bisherigen Kunden unterversorgt zurücklassen."
Nach Darstellung der Caritas stehen Träger und Dienste, die an Kündigungsfristen gebunden sind, vor zusätzlichen finanziellen Herausforderungen, da sie ihre Mitarbeitenden fair und tarifvertragsgerecht vergüten, aber für einen nicht unerheblichen Zeitraum keine Einnahmen generieren können. Für kleinere Träger könnte es das "Aus" bedeuten, was vor allem im ländlichen Raum zur Unterversorgung führen wird.
Die Caritas fordert deshalb eine verbindliche und zeitnahe Regelung, die es pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, weiter in ihrer eigenen Häuslichkeit zu leben und die Arbeitsplätze der in Betreuung und Pflege engagierten Personen, sehr häufig Frauen, zu erhalten. (as)