Der Deutsche Caritasverband hat dem Bundesgesundheitsministerium fristgerecht seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung übermittelt. Aus Sicht des größten deutschen Wohlfahrtsverbandes ist es wichtig, dass die notwendigen Reformschritte zügig erfolgen. Das Reformpaket müsse sozial ausgewogen die Einnahme- und Ausgabeseite in den Blick nehmen und sachgerecht die Belastung auf die verschiedenen Akteure verteilen.
Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa verweist auf die Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einrichtungen der freien Träger: "Unsere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind konkret gefährdet durch die Deckelung der Refinanzierung auf die Grundlohnrate. Diese Einschränkung der Tariftreueregelungen betrifft unsere - tarifgebundenen - Einrichtungen in besonderem Maße, da bei ihnen Defizite nicht durch die Kommune oder das Land übernommen werden."
Die Begrenzung der Familienmitversicherung geht aus Sicht des Deutschen Caritasverbands am Ziel vorbei. "Die Einschränkung der Mitversicherung nicht erwerbstätiger Ehepartner führt zu familienpolitischen Härten und zu bürokratischem Aufwand. Das Ziel, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen, wird hingegen nicht erreicht, wenn nicht gleichzeitig die Minijobregelungen gründlich reformiert werden", so Welskop-Deffaa.
Der Wohlfahrtsverband weist mit Blick auf die geplante Erhöhung von Zuzahlungen darauf hin, dass viele Haushalte im Niedrigeinkommensbereich aktuell bereits durch Kostensteigerungen besonders belastet sind. "Wenn künftig für Medikamente oder Krankenhausaufenthalt deutlich höhere Zuzahlung geleistet werden müssen, führt das zu einer sozialen Schieflage."
Der Deutsche Caritasverbandes beklagt außerdem, dass drei gewichtige Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit im Gesetzentwurf nicht übernommen werden:
- Es fehlt ein Plan zur kostendeckenden Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldbeziehenden in der GKV. Jährlich werden 12 Mrd. Euro systemwidrig den Kassen aufgebürdet.
- Es fehlt die Umsetzung der Vorschläge zur Einführung von Konsumsteuern auf Tabak, Alkohol und zuckergesüßte Erfrischungsgetränke zur Stärkung der Prävention, wie von der Finanzkommission angemahnt. Diese Maßnahme könnte ab 2030 jährlich über 5 Mrd. Euro einbringen und zugleich Gesundheitsrisiken aktiv reduzieren.
- Und schließlich folgt das Gesundheitsministerium dem Vorschlag nicht, zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben den Herstellerabschlag auf 14 Prozent zu erhöhen, obwohl hier eine Entlastungswirkung von 2,27 Mrd. Euro anzunehmen ist.
Die gesamte Stellungnahme ist hier nachzulesen.
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