Die Mittel wurden nachrangig oder ergänzend zu den öffentlichen Mitteln eingesetzt. Alle gewährten Mittel standen im Zusammenhang mit Schwangerschaft bzw. Geburt und/oder dem Zusammenleben mit einem Kleinkind bis zu drei Jahren.
In zwei Dritteln der Fälle lebten die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern, ein Drittel der Frauen waren alleinerziehend. 34% erwarteten ihr erstes Kind, je 21% ihr zweites oder drittes, 17% ihr viertes Kind, 5% ihr fünftes und 3 % ihr sechstes Kind.18% der beantragenden Familien bezogen Lohn oder Gehalt, 68% erhielten ausschließlich oder ergänzend Sozialleistungen und 12% waren zum Zeitpunkt der Antragstellung ohne jegliches Einkommen oder staatliche Unterstützung.
Mit viel Professionalität und Engagement gestalteten die Beraterinnen den Hilfeprozess mit den Ratsuchenden. Die Frauen und Familien wurden befähigt, ihren Alltag zu bewältigen und ihr Handeln als selbstwirksam zu erfahren. Im Zusammenhang mit den professionellen Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Katholischen Schwangerschaftsberatung sind die Bischofsmittel damit ein deutlicher Ausdruck der Sorge der Kirche für die prekären Lebenssituationen der Frauen und ihrer Kinder.