Hinweise zu den Besuchsregelungen
So kommen insbesondere Regelungen zum Besuch, zum Betreten und Verlassen der Einrichtung, zur Anzahl der Besuchenden, zum zeitlichen Umfang des Besuchs sowie zur Registrierung der Besuchenden zur Anwendung. Weiterhin sind die Besuchsregelungen an das aktuelle regionale Infektionsgeschehen anzupassen. Die Angehörigen werden über die Einrichtungen über diese Regelungen informiert.
Ebenfalls sind auch die Allgemeinverfügungen und Verordnungen des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu beachten, in der sich die Einrichtung befindet.
WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass es bei Auftreten von Corona-Verdachtsfällen oder tatsächlichen Corona-Infektionen jederzeit zu kurzfristigen Besuchseinschränkungen bzw. Besuchsstopps kommen kann. Besucher mit Termin werden dann entsprechend informiert.
Besucher haben grundsätzlich KEINEN ZUTRITT, wenn diese:
- Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen,
- im Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person stehen
- in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer SARS-CoV-2 infizierten Person hatten
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung