Zur Führung von Personal gehört heute un-verzichtbar ein arbeitsrechtliches Wissen der Leitungsmitarbeiter, das über allgemeine Grundkenntnisse hinausgeht. Durch eine rechtlich abgesicherte Organisation der Arbeit in den Einrichtungen können Konflikte und Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermieden werden. Dabei ist das Arbeitsrecht in den vergangenen Jahren starken Veränderungsprozessen unterworfen. Sowohl in der Gesetzgebung wie auch in der Rechtsprechung gibt es eine Fülle von Entwicklungen, die in der Praxis kaum noch nachvollzogen werden können.
Das Seminar will aktuelle arbeitsrechtliche Themenstellungen aufgreifen und praxisnah vermitteln.
Themenschwerpunkte
Teil 1:
Straftaten im Arbeitsverhältnis
Immer wieder kommt es durch Mitarbeitende zu Straftaten im Arbeitsverhältnis wie massiver Betrug, Zerstörung, Gewalt bzw. sexuelle Übergriffe, die beim Dienstgeber und häufig auch im Kollegium Fassungslosigkeit, Wut, Angst bzw. Hilflosigkeit auslösen.
In diesem Teil unseres Seminars lernen Sie nicht nur, wie das Arbeitsrecht diese Straftaten einordnet und ob diese zur Kündigung berechtigen. Sie erfahren auch, wie Sie in solchen Fällen praxisnah und trotzdem rechtlich korrekt reagieren, damit Sie zukünftig auf solche Ausnahmesituationen gut vorbereitet sind und im Ernstfall einen kühlen Kopf bewahren.
Es werden z. B. Fragen behandelt wie:
Darf ich den Mitarbeitenden nach dem Vorfall weiterarbeiten lassen? Sollte ich Hausverbot erteilen und darf ich das in jeden Fall auch? Sollte ich Strafanzeige stellen bzw. darf ich darauf verzichten, wenn der Mitarbeitende im Gegenzug rasche Schadensersatzzahlung anbietet? Wie gehe ich vor, wenn sexuell belästigte Mitarbeiterinnen aus Angst vor dem Täter nicht aussagen wollen? Darf ich einen Detektiv einschalten? Wie wahrscheinlich ist es, dass Mitarbeitende als Zeugen vor Gericht aussagen müssen, und dürfen sich diese weigern? Wie ist die MAV einzubinden? Woran sollte ich beim Aufhebungsvertragsschluss denken?
Die Besonderheiten der AVR Caritas werden berücksichtigt.
Teil 2:
Fort- und Weiterbildungsvereinbarungen - Ein Minenfeld
In Zeiten des Fachkräftemangels entscheiden sich Einrichtungen immer öfter dafür, ihre Mitarbeitenden durch zeitaufwändige und teure Fortbildungen zu qualifizieren, um den zukünftigen Personalbedarf zu sichern. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Mitarbeitenden kurz nach Abschluss der Fortbildung zu einem anderen Unternehmen wechseln. Obwohl vielfach Fort- und Weiterbildungsvereinbarungen mit den Beschäftigten geschlossen wurden, scheitert die gerichtliche Durchsetzung der dort für diese Fälle vorgesehenen Rückzahlung der Fortbildungs-kosten oft an der immer strenger werdenden Rechtsprechung zu den entsprechenden Klauseln.
In diesem Teil des Seminars erhalten Sie deshalb einen Überblick über die notwendigen Regelungen und mögliche Stolperfallen bei der Gestaltung von Fort- und Weiterbildungsvereinbarungen unter Einbeziehung der Besonderheiten der AVR Caritas.
Teil 3:
Aktuelles Update Arbeitsrecht (Rechtsprechung und Gesetzgebung)
Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand betreffend die arbeitsrechtliche Rechtsprechung und Gesetzgebung, z. B.
- Ausgewählte Neuerungen der ab 1. Januar 2027 geltenden AVR Caritas und deren Bedeutung für die Praxis, z. B. Wegfall der Sonderkündigungsmöglichkeiten für nach AVR Caritas ordentlich Unkündbare
- Aktuelle Höchstgrenzen für geringfügige Beschäftigung, aktueller Mindestlohn und Pflegemindestlohn
- Neuregelungen zu Aktivrente und Befristung älterer Arbeitnehmer
- Entgelttransparenz - aktueller Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung
- Weitere aktuelle arbeitsrechtliche und kirchenarbeitsrechtliche Rechtsprechung und Gesetzgebung
Zielgruppe
FK, HL, GF, PDL
Kosten
450,00 €