Newsletter Migration 02/2024
EU-Ebene
Caritas-Aktion vor EU-Parlament: Frieden und Demokratie passieren nicht einfach so, sondern müssen jeden Tag neu erarbeitet werden. Sich der eigenen Verantwortung bewusst zu werden und zu verdeutlichen, dass jede und jeder Einzelne einen Beitrag leisten kann, war Ziel der Caritas-Aktion am 10. April 2024 vor dem EU-Parlament in Brüssel. Mit dem Slogan "Frieden beginnt bei mir" wurde dem EU-Parlament, einzelnen Abgeordneten sowie Passant_innen einen Spiegel vorgehalten. Dafür wurden großformatige Spiegel vor dem EU-Parlament aufgebaut, die in vielen Sprachen mit dem Slogan bedruckt waren. Mit der Aktion warb der DCV für Frieden in Europa sowie eine verantwortungsvolle Wahlentscheidung bei den Europawahlen am 6.-9. Juni 2024. Die Schirmherrschaft hatte Dr. Katarina Barley (Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments) übernommen: "Die Werte der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit sind in der EU nicht verhandelbar. Sie sind die Grundlage für Frieden. (...) Dazu gehört selbstverständlich die Teilnahme an Wahlen. Bei der Europawahl 2024 zählt wirklich jede Stimme, wenn es darum geht, unsere demokratischen Werte zu sichern. Frieden beginnt mit jeder einzelnen Stimme."
Caritas Europa - Erklärung zum EU-Pakt zu Migration und Asyl, 10. April 2024
Was ist falsch am Migrationspakt der EU?
(Arbeitsübersetzung durch das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz)
Die heutige Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments über den EU-Pakt zu Migration und Asyl markiert das Ende der langwierigen Verhandlungen zur Reform der europäischen Asylregelungen. Caritas Europa ist besorgt über die möglichen negativen Auswirkungen auf das Leben tausender Menschen, da die neuen Regeln den Zugang zu Schutz für diejenigen, die ihn benötigen, deutlich einschränken.
Bundesebene
Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
Das Gesetz wurde am 19.01.2024 im Bundestag verbschiedet, am 02.02.2024 hat der Bundesrat zugestimmt. Es wurde nun am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlich (Anlage) und tritt am 27. Juni, 3 Monate nach Verkündigung, in Kraft.
Wesentliche Änderungen sind:
• Das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wird endgültig aufgegeben. Das führt u.a. zur Abschaffung der Optionspflicht und der Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung. Auch andere Regelungen, die daran anknüpfen, wie der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Annahme einer anderen, werden gestrichen. Der Deutsche Caritasverband hat sich seit Jahrzehnten dafür eingesetzt und begrüßt, dass es nun zu einer generellen Hinnahme der Mehrstaatigkeit kommt.
• Verkürzung der Voraufenthaltszeiten: Die Dauer des Voraufenthalts der Eltern beim ius soli-Erwerb und bei der Anspruchseinbürgerung wird auf 5 Jahre verkürzt. Bei besonderen Integrationsleistungen, die anspruchsvoller werden als derzeit noch, kann sie auf bis zu 3 Jahre verkürzt werden.
• Lebensunterhaltssicherung: Die Regelung, wonach der Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII nur schadet, wenn er zu vertreten ist, wird gestrichen.
o Es gibt nur noch drei definierte Ausnahmen: erstens für Gastarbeiter_innen und Vertragsarbeitnehmer_innen und deren Ehegatt_innen, zweitens Personen, die seit 2 Jahren mehrheitlich vollzeiterwerbstätig sind und drittens die Gatt_innen von letzteren, sofern ein Kind in der Familie lebt.
o In der Debatte wurde teilweise der Eindruck erweckt, es gäbe eine Härtefallregelung beispielsweise für Personen, die wegen einer Behinderung keiner lebensunterhaltssichernden Erwerbtätigkeit nachgehen können. Demnach soll es genügen, ernsthafte und nachhaltige Bemühungen nachzuweisen. Gemeint ist die Härtefallklausel bei der Ermessenseinbürgerung, die allerdings nicht geändert wurde und eine fehlende Lebensunterhaltssicherung trotz (erfolglosem) Bemühen gerade nicht als Härtefall bewertet.
• In Bezug auf das Bekenntnis zur Freiheitliche Demokratischen Grundordnung wird ergänzt, dass antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Hand-lungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar sind und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen. Neu dazu kommt ein Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands.
• Kenntnisse der deutschen Sprache:
o Bei Gastarbeiter:innen und Vertragsarbeitnehmer:innen und deren Ehegatt_innen genügt es künftig, sich ohne nennenswerte Probleme im Alltag mündlich verständigen zu können.
o Nach der neuen Härtefallregelung genügt es, sich ohne nennenswerte Probleme im Alltag mündlich verständigen zu können, wenn nachgewiesen ist, dass der Erwerb ausreichender Deutschkenntnisse trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht möglich oder dauerhaft wesentlich erschwert ist.
• Auf den Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung bzw. den Einbürgerungstest wird bei Gastarbeiter_innen und Vertragsarbeitnehmer_innen und deren Ehegatt_innen sowie bei Vorliegen der Härtefallklausel zu Deutschkenntnissen verzichtet
• Die Voraussetzung der Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse wurde gestrichen. Stattdessen werden das Leben in einer Mehrehe und die Missachtung der Gleichberechtigung als neue Ausschlussgrund.
Freistaat Sachsen
Unabhängige Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Leipzig/Halle - Bericht 2023
Internet: www.abschiebungsmonitoring-airport-Leipzig/Halle.de
Norbert Waldhelm
Referent Migration