Hinweise im Sinne Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Mit nachstehendem Formular können Sie sich als Beschäftigte/Beschäftigter des Caritasverbandes für das Bistum Dresden-Meißen e. V. an die interne Meldestelle wenden, wenn Sie rechtswidrige Vorgänge beobachten.
Beschäftigte in diesem Sinne sind nicht nur Mitarbeitende, sondern auch Leiharbeitnehmer_innen, Teamer_innen bei den Freiwilligendiensten, Honorarkräfte und Auszubildende sowie Ehrenamtliche.
Bitte überprüfen Sie vor dem Hinweiseintrag, ob Sie Beschäftigte/Beschäftigter des Caritasverbandes für das Bistum Dresden-Meißen e. V. im Sinne des HinSchG sind.
Bitte beachten Sie dringend, dass die Hinweisstelle keine Beschwerdestelle ist und bewusst falsche Angaben rechtliche Konsequenzen für den Hinweisgebenden haben können. Melden Sie bitte also nur Vorgänge, die Sie als Gesetzesverstöße erkennen.
Die Kontaktfelder im Formular sind keine Pflichtfelder. Sie haben auch die Möglichkeit, anonym zu bleiben. Bitte beachten Sie, dass Sie dann auf anderem Wege mit uns Kontakt aufnehmen, da wir verpflichtet sind, die Vorgänge zu bearbeiten und den Hinweisen sorgfältig nachzugehen.
Die interne Meldestelle des Caritasverbandes für das Bistum Dresden-Meißen e. V., Magdeburger Str. 33, 01067 Dresden, besteht aus folgenden Personen:
Ansprechpartner_in für die Mitarbeitenden und Beschäftigten der Einrichtungen des DiCV außer dem St. Marien-Krankenhaus, Telefon: 0351 4983-652
Ansprechpartner_in für die Mitarbeitenden und Beschäftigten der DiCV-Geschäftsstelle, Telefon: 0351 4983-738
Ansprechpartner_in für rechtliche Fragestellungen, Telefon: 0351 4983-766
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Hinweise nicht bearbeitet wurden, haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Anliegen an externe Meldestellen zu richten, zum Beispiel:
Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
Tel.: 0228 99 410-6644
E-Mail: hinweisgeberstelle@bfj.bund.de
BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)