Ausbildung und Umschulung

Ziel der Ausbildung bzw. Umschulung
ist die Befähigung zur selbständigen, eigenverantwortlichen und ganzheitlichen Pflege älterer Menschen. Die praktische Ausbildung erfolgt ab dem 01.09.2020 im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung. Mit dem Abschluss sind sie befähigt in allen Bereichen der Pflege zu arbeiten, ob im Krankenhaus oder im Pflegeheim.
Zugangsvoraussetzungen
Ihr Interesse an der Altenpflegeausbildung zeigt sich in Ihrem Menschenbild, das auf Achtung und Respekt beruht. Sie besitzen Sie eine gute Allgemeinbildung, sind teamfähig und bringen ein hohes Maß an Eigenverantwortung sowie Engagement mit. Idealer Weise haben Sie bereits ein Praktikum im Bereich der Pflege absolviert. Mit einer Offenheit für christliche Glaubensvollzüge identifizieren Sie sich mit den Zielen des Caritasverbandes.
Ausbildung:
- Mittlerer Schulabschluss oder
- Hauptschulabschluss mit zusätzlichen mind. zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung und einer mind. einjährigen pflegerischen Helferausbildung
Umschulung:
- erfolgreicher Berufsabschluss in einem anderen Beruf
Die Umschulung wird von der Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein) gefördert, wenn Sie mindestens 4 Jahre nicht mehr in ihren erlernten Beruf gearbeitet haben. Die staatliche Zuschüsse sind unabhängig davon, ob Sie arbeitssuchend sind oder sich in einem Anstellungsverhältnis befinden. Bei der Antragstellung helfen wir Ihnen gern.
Vergütung
Ausbildung
In der Zeit der Ausbildung schließen wir als Ausbildungsbetrieb mit Ihnen einen dreijährigen Ausbildungsvertrag ab. Sie er halten von uns folgende Ausbildungsvergütungen:
- 1. Ausbildungsjahr: 1.083,66 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 1.141,97 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 1.238,21 Euro
Umschulung
In der Zeit der Umschulung erhalten Sie das Gehalt eines/-r Pflegehelfers*in, bei 30 Std./Wochen sind das derzeit 1626,59 € Bruttogehalt ohne Zeitzuschläge.
Ausbildungsverlauf
Die berufliche Pflegeausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht (2.100 Std.) und einer praktischen Ausbildung (mindestens 2.500 Std) im Wechsel. Der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt.
Die Umschulung erfolgt berufsbegleitend. Dabei arbeiten Sie bereits als Pflegehelfer*in in einer unserer Einrichtungen, in der Regel mit mindestens 30 Std./Woche. Für die theoretische Ausbildung in der Schule werden Sie freigestellt, sie absolvieren diese während der Arbeitszeit.
Praktische Ausbildung
1. und 2. Ausbildungsdrittel
- Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung (400 Std.)
- Pflichteinsätze:
- in der allgemeinen Akutpflege im Krankenhaus (400 Std.)
- in der Langzeitpflege im Pflegeheim (400 Std.)
- in der ambulanten Akut- und Langzeitpflege bei einem ambulanten Pflegedienst (400 Std.)
- in der Kinderkrankenpflege (120 Std)
3. Ausbildungsdrittel - generalistische Ausbildung
- Pflichteinsatz in der allgemein-, geronto-, kinder-, oder jugendpsychiatrischen Versorgung (120 Std.)
- Vertiefungseinsatz in einer der 5 Pflichteinsatzgebiete (500 Std. in der Regel im Ausbildungsbetrieb)
- Weitere Einsätze nach Wahl (2x 80 Std)
3. Ausbildungsdrittel - Spezialisierung Altenpflege
- Pflichteinsatz in der Gerontopsychiatrie (120 Std.)
- Vertiefungseinsatz in der stationären oder ambulanten Langzeitpflege im Ausbildungsbetrieb (500 Std.)
- Weitere Einsätze nach Wahl (2x 80 Std)
Während der Ausbildung bzw. Umschulung werden Sie von Praxisanleiter*innen in den Einsatzbereichen praktisch angeleitet und Lehrer*innen aus der Pflegeschule überprüfen dabei in Sichtstunden, wie Sie Ihre theoretisches Wissen in der Praxis anwenden.
Theoretische Ausbildung
Parallel haben Sie einen Schulvertrag mit der Schule für die theoretische Ausbildung. Schule und Praxisbetrieb kooperieren miteinander.
Für die Koordinierung der anderen Praktikumseinsätze sind wir als Ausbildungsbetrieb gemeinsam mit der Pflegeschule verantwortlich.
Berufliche Perspektive
Wir sind interessiert Auszubildende mit erfolgreichem Abschluss in eine unserer Pflegeeinrichtung zu übernehmen.
Der sozialversicherungspflichtige Dienstbezug richtet sich nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des dt. Caritasverbandes AVR mit attraktiven sozialen Rahmenbedingungen, wie Zusatzrente, vermögenswirksame Leistungen.