Die Satzungsänderung ist Teil eines Prozesses im Bistum Dresden-Meißen, zu dem Bischof Heinrich Timmerevers die Unternehmensberaterin Dr. Mechthild König mit einer Analyse der Strukturen der Caritas beauftragt hat. Im Ergebnis empfahl Dr. König die Stärkung der Aufsichtsfunktion durch eine Anpassung der Verbandsgremien an die Forderungen der Arbeitshilfe 182 der Deutschen Bischofskonferenz "Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und Aufsicht". Der Vorstand hat diese Empfehlung aufgenommen und einen Satzungsentwurf erarbeitet, der die Anforderungen der Arbeitshilfe 182 berücksichtigt.
Nach den Worten des derzeitigen Vorsitzenden des Diözesancaritasverbandes, Diakon Dr. Daniel Frank, soll die Caritas somit in ihren Aufgaben gestärkt und zukunftsfähig gemacht werden. Der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen werde künftig mit einem hauptamtlichen Vorstand und einen Caritasrat mit der Funktion als Aufsichtsrat arbeiten. Der Mitgliederversammlung gehören derzeit 44 katholische Institutionen an, die sich eigenständig sozialer Arbeit widmen. Die neue Satzung wird nun Bischof Timmerevers und danach dem Vereinsregister zur Genehmigung vorgelegt. (as)