Seit Wochen steht das Bürgergeld in der öffentlichen Kritik. Die Erhöhung der Regelleistung und das Thema Sanktionen erregen die Gemüter. Aber entspricht diese Aufregung den tatsächlichen Gegebenheiten?
Bürgergeld erhält jeder, der hilfebedürftig ist und seinen Bedarf nicht aus dem eigenen Einkommen decken kann. Damit soll ein Leben in Würde und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe gesichert werden. Auf diese Transferleistung besteht ein Rechtsanspruch, es ist das unterste Sicherungsnetz.
Im Juli 2023 waren rund 5 Millionen Menschen (ca. 6 % der Gesamtbevölkerung) berechtigt, Bürgergeld zu erhalten. Davon waren rund 1,7 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet, 3,3 Millionen sind Kinder, Jugendliche, Aufstocker usw. Die Finanzierung des Bürgergeldes macht rund 4 % des Sozialbudgets im Bundeshaushalt aus.
Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Der Anspruch ist an Mitwirkungspflichten geknüpft. Bei einem Verstoß können Leistungen gemindert werden (Sanktionen).
Die Höhe des Bürgergeldes orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung, den Preissteigerungen und wird alle fünf Jahre mit den untersten Einkommensgruppen abgeglichen. So erklärt sich der Anstieg des Bürgergeldes für einen alleinstehenden Erwachsenen von monatlich 502 € (2023) auf 563 € (2024).
Die Beratungspraxis der Caritas zeigt: die große Mehrheit der Erwerbslosen möchte arbeiten. Arbeit ist sinnstiftend, vermittelt Anerkennung und Teilhabe. Zudem können nur über Erwerbseinkommen gesetzliche Rentenansprüche aufgebaut werden.
Das Bürgergeld als das unterste Netz zur Existenzsicherung und damit nicht verhandelbar. Es sichert ein Leben in Würde. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft.