Testament
Stiften durch Vererbung
Wenn Sie einer Stiftung etwas zukommen lassen wollen, müssen Sie nicht unbedingt eine eigene Stiftung gründen. Sie können auch Stiftungen als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen.
Erbfolge nach dem Gesetz
Wer erbt, wenn man nichts regelt? Wenn keine Regelung vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Die Reihenfolge - Ehepartner, Kinder, sonstige Verwandte - ergibt sich aus dem Gesetz.
Wollen Sie jedoch von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, können und müssen Sie aktiv werden sowie eine eigene Regelung treffen.
Dabei ist zu beachten, dass die Familie einen Pflichtteil erhält. Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil fällt nur weg, wenn es besondere Gründe gibt, zum Beispiel, wenn der Pflichteilsberechtigte dem Erblasser nach dem Leben trachtet oder durch eine notarielle Verzichtserklärung des Berechtigten.
Informieren Sie sich bei der Caritas-Stiftung über Möglichkeiten, soziale Projekte durch eine Erbschaft zu unterstützen.