Auf Grund des zunehmenden Fachkräftemangels im Pflegesektor werden verstärkt Pflegehilfskräfte zur Durchführung von behandlungspflegerischen Maßnahmen eingebunden.
Im ambulanten Bereich kann die Leitung des Pflegedienstes Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen abschließen, um den Einsatz der Pflegehilfskräfte zu legitimieren. Die Vereinbarungen enthalten Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die Einsatzbereiche. Die Leitung des Pflegedienstes ist verpflichtet, die Mitarbeiter zur Durchführung der Maßnahmen zu befähigen.
Im stationären Bereich muss der Träger der Einrichtung keine zusätzlichen Vereinbarungen mit den Krankenkassen abschließen. Hier können Pflegehilfskräfte einfache behandlungs-pflegerische Arbeiten übernehmen, vorausgesetzt sie wurden entsprechend qualifiziert und diese Aufgaben wurden delegiert.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Rechtliche Aspekte der Behandlungspflege, Kommunikation:
- Grundsätzliche Anforderungen an die Delegation von Behandlungspflegen
- Durchführungsverantwortung
- Remonstrationsrecht, -pflicht
- Bedarfsmedikation
- VuG Prinzip
Medikamente /Dosimed /Kälteträger / Inhalation:
- Lagerung
- 6 R-Regel
- Medikamentengabe und richten
- Gefahren
- Wechselwirkungen
- Salben
- AT
Insulin und Diabetes mellitus / s.c. Infusion abnehmen
- s.c. Injektion
- Insulinarten
- BZ Normalwerte - BZ Entgleisung
- Injektionsorte
- 30er Regel
Kompressionstherapie:
- Indikation
- Kontraindikation
- Komplikationen
- Material
- Kompressionsverband, -strümpfe
RR-Messung:
- Normalwerte lt. WHO
- Technik der Messung
- Gefahren
Zielgruppe
Pflegehilfskräfte in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
Max. Teilnehmerzahl
20
Kosten
365,00 €
(inkl. Arbeitsunterlagen, Unterkunft DZ und Verpflegung)