Newsletter Migration 01/2024
24. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz
Deutschland und Europa tragen eine verbindliche Verantwortung für den Schutz geflüchteter Menschen. Zunehmende Unterstützung für demokratie- und menschenfeindliche Positionen stellt dieses Verständnis allerdings in Frage. Was können wir aktuell tun, um den menschenrechtskonformen Flüchtlingsschutz gegen Angriffe antidemokratischer und autokratischer Kräfte hochzuhalten?
Das Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz ist seit vielen Jahren ein wichtiger demokratischer Diskursraum, um rechtliche und politische Entwicklungen auf europäischer und auf deutscher Ebene zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Behörden zu verhandeln und mit starker Stimme für eine menschenwürdige Aufnahme geflüchteter Menschen einzutreten. Auch in diesem Jahr wird das Symposium ein wesentliches Forum des konstruktiven Austauschs sein. 24.6.2024-25.6.2024, Berlin
Das Programm finden Sie demnächst hier: 24. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz
Achter Katholischer Flüchtlingsgipfel am 30. April 2024 in Köln
Gerne machen wir Sie auf die Einladung zum 8. Katholischen Flüchtlingsgipfel aufmerksam, der am 30. April 2024 von 12:15 bis 17:00 Uhr im Maternushaus in Köln stattfindet.
Beigefügt finden Sie das Einladungsschreiben sowie den Programmentwurf, dem Sie alle weiteren Informationen entnehmen können. Als Kirche gilt es für einen starken Flüchtlingsschutz einzutreten, dessen Maßstab die Menschenrechte und die Menschenwürde sind - in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Vor diesem Hintergrund widmet sich der diesjährige Katholische Flüchtlingsgipfel dem Thema "Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union (EU)". Es geht um aktuelle Herausforderungen und konkrete kirchliche Handlungsansätze.
BAGFW Beratungen zum Auslaufen des temporären Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine
Die aktuellen Beratungen zum Auslaufen des temporären Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine im März 2025 machen deutlich, dass sich eine Einigung weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene abzeichnet. Insbesondere mit Blick auf die Europawahl im Juni 2024 und einer möglichen politischen Neuordnung hierdurch drängt die Zeit. Daher arbeitet eine Kleingruppe der BAGFW aktuell an einem gemeinsamen Positionspapier. Der Europäische Flüchtlingsrat (ECRE) hat im Februar 2024 ein Strategiepapier mit verschiedenen Optionen zur Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs aus dem temporären Schutzstatus für aus der Ukraine vertriebene Menschen veröffentlicht. Auch hier wird deutlich: es müssen bereits jetzt Vorkehrungen für die Zeit nach März 2025 getroffen werden. (Quelle: RMI Aktuell 24-3; Deutscher Caritasverband, Referat Migration)
BAMF-Entscheidungen im Februar 2024 - Entscheidungs- und Bestandsstatistik des BAMF für Sachsen
BAMF-Entscheidungen im Februar 2024 in Sachsen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied im Bereich Sachsen über 1610 Asylanträge. Eine Anerkennung als asylberechtigt wurde sechsmal erteilt, eine Anerkennung als Flüchtling 112-mal. Subsidiärer Schutz wurde in 492 Fällen beschieden und 91-mal ein Abschiebeverbot festgestellt. Abgelehnt wurden 663 Anträge und 246 Verfahren erledigten sich.
Es gab 896 neue Asylanträge, davon waren 771 Erstanträge und 125 Folgeanträge. (Quelle: NL 3/24 vom 27. März 2024)
"Bezahlkarte und bessere Arbeitsgelegenheiten sind sinnvoll!"
Ab April soll in allen sächsischen Landkreisen die Bezahlkarte für Asylbewerber eingeführt werden. Der Bund hatte im Februar eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen, die den Kommunen mehr Spielraum einräumt, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete zu schaffen. Der Sächsische Ausländerbeauftragte, Geert Mackenroth MdL, erklärte dazu: "Die jetzige rechtliche Anpassung weitet die bisherigen Arbeitsmöglichkeiten aus. Das halte ich grundsätzlich für richtig. Die "Heim-TÜV"-Studie hat klar gezeigt, dass Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende wichtig sind, um sich zu beschäftigen und in den Alltag zu strukturieren. Allerdings übersteigt die Nachfrage das bisherige Angebot, die Möglichkeiten in den Einrichtungen sind begrenzt. Die neue Regelung kann da Abhilfe und zugleich einen Mehrwert für die Kommunen schaffen."
Zur Pressemittelung des Ausländerbeauftragten (Quelle: NL 3/24 vom 27. März 2024)
Woran glauben Asylbewerber? - Religionszugehörigkeiten von Asylbewerbern im Jahr 2023 in Sachsen
Das BAMF hat unter den zehn stärksten Herkunftsländern folgende Verteilung für Sachsen festgestellt: Bei Erstanträgen bekannten sich von 16 350 Asylantragstellern 67,4 Prozent zum Islam, 15,1 Prozent zum Christentum, 12,1 Prozent als konfessionslos und 3 Prozent zum Hinduismus. Der Anteil von Yesiden und Buddhisten betrug jeweils 0,2 Prozent. Alle anderen Glaubensbekenntnisse machten zusammen 2 Prozent aus. (Quelle: NL 3/24 vom 27. März 2024)
Bericht zur Migration im Katholikenrat Bistum Dresden-Meißen, 23.03.2024, Bildungshaus Schmiedeberg
Der DiCV Dresden-Meißen berichte beim Treffen des Katholikenrates zur Situation von Geflüchteten unter dem Thema "Der Fremde soll bei euch wie ein Einheimischer gelten." Lev 19, 34. Im Ergebnis wurde insbesondere zum Engagement der Pfarrgemeinden im Hinblick auf Geflüchtete diskutiert.
Norbert Waldhelm
Referent Migration