Der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen empfiehlt von Pfändung betroffenen beziehungsweise bedrohten Personen die Umwandlung ihres Girokontos in ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Grund dafür sei, dass zum Jahreswechsel 2011/2012 der Kontenpfändungsschutz auf normale Girokonten ersatzlos wegfalle, informiert die zuständige Referentin bei der Caritas, Andrea Fiedler. „Reagieren die betroffenen Personen darauf nicht schon vor dem Jahreswechsel, dürften ihnen am 2. Januar 2012 sehr unliebsame Überraschungen bevorstehen“, so Frau Fiedler.
Ab 1. Januar 2012 werde es nur noch einen Pfändungsschutz für Konten geben, die zu diesem Zeitpunkt in ein P-Konto umgewandelt worden sind. Besondere Bedeutung hat dies für Bezieher von Sozialleistungen: Sowohl der bisherige 14-tägige Pfändungsschutz (§ 55 Sozialgesetzbuch I) als auch das Verrechnungsverbot von Sozialleistungen bei überzogenem Girokonto fallen weg beziehungsweise werden eingeschränkt. Weiterhin werden Altpfändungen durch den Wegfall bestehender Freigabebeschlüsse wieder in vollem Umfang aufleben, wenn nicht entsprechende Umwandlungen in P-Konten erfolgt sind.
Für Rückfragen: Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen, Andrea Fiedler,
Tel. 0351 4983732