Die Abwägung von elementaren Grundrechten ist eine Aufgabe, mit der selbst erfahrene Richter bisweilen ihre Probleme haben. Pflegekräfte müssen jedoch diese Entscheidung jeden Tag treffen. Die Grenze zwischen notwendiger Sicher-heitsmaßnahme und illegaler Freiheitsberaubung verläuft mitten durch die pflegerische Praxis. Dieser Entscheidung gehen zumeist Aggression, Misshandlungen und Gewalt voraus. Entscheidend in diesem Konzept ist jedoch, dass die Thematik im Pflegebereich von zwei Seiten - aus Sicht der Pflegebedürftigen und aus Sicht der Pflegenden - betrachtet werden muss und zudem die Mehrdimensionalität ebenso einbezogen werden muss. Das heißt, dass Pflegebedürftige sowie professionell Pflegende gleichsam als "Opfer" und "Täter" zu betrachten sind.
Inhalte:
- Formen und Auslöser von Gewalt und Aggressionen
- Professioneller Umgang - Gewaltprophylaxe
- Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege
- Grundsätze
- Notstand/Richterlicher Beschluss
- Durchführung/Dokumentation
Zielgruppe
Mitarbeiter/ innen und Betreuungskräfte aus der ambulanten und stationären Pflege, Behinderteneinrichtung, dem Hospiz sowie alle Interessierten Diese Veranstaltung wird, nach §8 der Ausführungsbestimmungen zur Rahmen-ordnung Prävention von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, als vertiefende Fortbildung anerkannt. Die Fortbildung ist auch als Aufbauseminar für zusätzliche Betreuungskräfte gemäß der RL nach §§ 43 b und 53c SGB XI geeignet.
Max. Teilnehmerzahl
20
Kosten
195,00 €
(inkl. Arbeitsunterlagen und Verpflegung)