Teil I:
Mitarbeitervertretungsrecht für den Arbeitsalltag von Führungskräften
Dienstgeber und Mitarbeitende bilden in kirchlichen Einrichtungen eine Dienstgemeinschaft und erfüllen gemeinsam den Auftrag der Einrichtung. Dies erfordert von Dienstgebern und Mitarbeitenden die Bereitschaft zu gemeinsam getragener Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Hierfür unabdingbar ist die Kenntnis der Aufgaben sowie der Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung (MAV). Während insbesondere nach einer Neuwahl der MAV deren Mitglieder entsprechend geschult werden, sind die Kenntnisse des Mitarbeitervertretungsrechts bei vielen Führungskräften lückenhaft oder nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
Dieser Teil des Seminars soll deshalb die Führungskräfte mit dem nötigen Handwerkszeug ausstatten, um die Rechte der MAV im täglichen Arbeitsalltag im erforderlichen Maße zu wahren, aber auch die Grenzen für die MAV kennenzulernen.
Schwerpunkte:
- Rechtsstellung der Mitglieder der MAV:
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit, insbes. Herausnahme von Leitungskräften aus dem Zuständigkeitsbereich der MAV
- Ehrenamt
- Freistellungsansprüche
- Schutz der MAV-Mitglieder, insbesondere bei Versetzungen und Kündigungen
- Pflichten beim täglichen Umgang mit der MAV
- Auflösung der MAV und Ausschluss aus der MAV aufgrund grober Pflichtverletzungen
- - Kosten der MAV:
- Maßstab der Erforderlichkeit
- Ausstattung der MAV
- Sachverständige, insbesondere Rechtsanwälte
- Schulungen
- Überblick über die einzelnen Beteiligungsverfahren, insbesondere
- bei Einstellungen und Kündigungen,
- bei Ein- und Umgruppierungen,
- bei Abordnungen/Versetzungen
- bei Änderungen der Arbeitszeitlage und der Pausen,
- bei Urlaubsregelungen
- und bei der Einführung und Anwendung bestimmter technischer Einrichtungen
- Übungen an praktischen Beispielen
Teil II
Fort- und Weiterbildungsvereinbarungen: Ein Minenfeld
In Zeiten des Fachkräftemangels entscheiden sich Einrichtungen immer öfter dafür, ihre Mitarbeitenden durch zeitaufwändige und teure Fortbildungen zu qualifizieren, um den zukünftigen Personalbedarf zu sichern. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Mitarbeitenden kurz nach Abschluss der Fortbildung zu einem anderen Unternehmen wechseln. Obwohl vielfach Fort- und Weiterbildungsvereinbarungen mit den Beschäftigten geschlossen wurden, scheitert die gerichtliche Durchsetzung der dort für diese Fälle vorgesehenen Rückzahlung der Fortbildungskosten oft an der immer strenger werdenden Rechtsprechung zu den entsprechenden Klauseln.
In diesem Teil des Seminars erhalten Sie deshalb einen Überblick über die notwendigen Regelungen und mögliche Stolperfallen bei der Gestaltung von Fort- und Weiterbildungsvereinbarungen unter Einbeziehung der Besonderheiten der AVR Caritas.
Teil III:
Aktuelles Update Arbeitsrecht (Rechtsprechung und Gesetzgebung)
Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand betreffend die arbeitsrechtliche Rechtsprechung und Gesetzgebung, z.B.
- Das 4. Bürokratieentlastungsgesetz:
Welche Erleichterungen gelten seit 01.01.2025 im Arbeitsrecht, z.B. zu Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis und Aushangpflichten?
- Aktuelle Höchstgrenzen für geringfügige Beschäftigung
- Aktueller Mindestlohn und Pflegemindestlohn
- Änderung des Mutterschutzgesetzes: Neue Mutterschutzfristen bei Fehlgeburt
- Übergangsregelung für die Beschäftigung von Honorarlehrkräften
- Neues zu Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Beweiswert einer AU-Bescheinigung
- Weitere aktuelle arbeitsrechtliche und kirchenarbeitsrechtliche Rechtsprechung und Gesetzgebung
Zielgruppe
Leiter/innen caritativer Einrichtungen und Dienste, Personalverantwortliche
Max. Teilnehmerzahl
24
Kosten
415,00 €
(inkl. Mwst., Arbeitsunterlagen, Verpflegung und Unterkunft/DZ, EZ-Zuschlag 7,00 €)