Hygiene dient in Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege als Maßnahme zur Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionen und ist Teil einer fachgerechten Versorgung der Pflegebedürftigen. Ziel der Weiterbildung ist es, verantwortungsbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Vermittlung fundierter hygienerelevanter Kenntnisse und Fähigkeiten zu qualifizieren und damit souveräne Kompetenz-partner auszubilden.
Hygienebeauftragte unterstützen die Einrichtungsleitung bei der Umsetzung hygienischer und qualitätssichernder Maßnahmen und schaffen eine Basis zur Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie besitzen die Fachkunde zur Umsetzung eines effektiven Hygienekonzeptes, sind Multiplikator und gleichzeitig Berater für die Einrichtungsleitung und das Pflegeteam.
Die Inhalte entsprechen der Sächsischen Weiterbildungsverordnung und sind auf die praktische Anwendung ausgerichtet. Neben der Wissensvermittlung gehören Selbststudium und Praxiseinsatz in unterschiedlichen Anwendungsbereichen zur Weiterbildung.
Die Weiterbildung umfasst 240 Präsenz-stunden Theorie, 120 Zeitstunden Selbststudium, 160 Stunden Praxis und setzt sich aus folgenden Modulen zusammen:
- Grundlagen der Hygiene in Pflegeeinrichtungen (80 Präsenzstunden, 40 Zeitstunden Selbststudium)
- Grundlagen der Mikrobiologie
(25 Präsenzstunden, 12,5 Zeitstunden Selbststudium)
- Infektionskrankheiten (25 Präsenzstunden, 12,5 Zeitstunden Selbststudium)
- Spezielle Hygienemaßnahmen und Hygienetechnik (70 Präsenzstunden, 35 Zeitstunden Selbststudium)
- Rhetorik, Methodik, Didaktik (20 Präsenzstunden, 10 Zeitstunden Selbststudium)
- Elektronische Datenverarbeitung (10 Präsenzstunden, 5 Zeitstunden Selbststudium)
- Rechtslehre (10 Präsenzstunden, 5 Zeit-stunden Selbststudium)
Praktische Weiterbildung:
Die 160 Stunden (20 Tage) praktische Weiterbildung sind wie folgt zu erbringen:
40 Stunden im Krankenhaus sowie jeweils 60 Stunden in einer ambulanten und einer stationären Pflegeeinrichtung.
Im praktischen Teil der Weiterbildung wird der Teilnehmende befähigt, das erlernte Grundwissen der Weiterbildungsmodule praktisch zu verinnerlichen und selbstständig anzuwenden.
Prüfung/Abschluss:
Jedes der Themengebiete wird mit einer praxisnahen schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Ebenso ist eine Facharbeit zu erstellen, in der die erworbenen Kompetenzen anhand konkreter Beispiele, insbesondere in der Planung, Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Hygienemaßnahmen in einer Pflegeeinrichtung darzustellen sind. Die Facharbeit ist in einem Kolloquium zu verteidigen.
Methodische Arbeitsweise:
Teilnehmerorientiertes und erfahrungsbezogenes Lernen, Referate und Diskussionen, Kleingruppenarbeit, Arbeiten mit kreativen Medien, Einsatz von audiovisuellen Medien, Literaturstudium, Fallbesprechungen, praktische Übungen, Rollenspiele.
Zugangsvoraussetzung für die staatliche Anerkennung ist:
- ein Berufsabschluss in einem Gesundheits-fachberuf nach § 2 Nr. 1, 5 oder 6 SächsGfbWBG (Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in) und
- eine Tätigkeit in den jeweiligen Arbeitsfeldern der angestrebten Weiterbildungsrichtung von mindestens 6 Monaten innerhalb der letzten 2 Jahre.
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, empfiehlt sich dennoch eine Teilnahme an dieser Weiterbildung - den Teilnehmern wird nach erfolgreichem Abschluss in diesem Fall ein detailliertes Teilnahmezertifikat ausgestellt.
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen aus Altenpflegeeinrichtungen und anderen sozialen Einrichtungen, die als Hygienebeauftragte benannt wurden
Max. Teilnehmerzahl
18
Kosten
Lehrgangskosten inkl. Prüfungs- und Verwaltungsgebühren:
Eine 80%ige Förderung der Maßnahme ist bei der Lotterie Glücksspirale beantragt. Bei Bewilligung liegen die Gesamtkosten bei 8 TN ca. 1.550,00 € für alle Module (inkl. Unterkunft und Verpflegung)