Vortrag zur Neuregelung des Familiennachzugs
Bild-Quelle: Deutscher Caritasverband e.V. / KNA
Etwa 20 Gäste waren unserer Einladung gefolgt. Darunter waren hauptamtliche Mitarbeiter/innen aus verschiedenen Beratungsstellen und vom Landratsamt bzw. Ausländeramt, ehrenamtlich Engagierte, betroffene Migranten (teilweise mit ihren deutschen Paten) sowie Interessierte. Auch einige Familien mit Ihren Kindern waren gekommen.
Herr Ton erklärte zunächst die aktuelle gesetzliche Ausgangslage und ging dann auf die Neuregelungen ein: Zahlreiche Asylbewerber aus Bürgerkriegsländern wie Afghanistan, Irak und Syrien erhalten im Asylverfahren nicht die Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern den sogenannten subsidiären Schutz. Für diesen Personenkreis war der Familiennachzug bis zum 31.07.2018 vollständig ausgesetzt. Ab dem 01.08.2018 ist der Familiennachzug unter relativ strengen Voraussetzungen im Rahmen eines gesetzlichen Kontingentes von 1.000 Personen pro Monat möglich. Die Visumanträge werden weiterhin bei der zuständigen deutschen Botschaft gestellt. Die örtliche Ausländerbehörde in Deutschland wird beteiligt. Die Zuteilung der monatlichen Kontingentkapazitäten erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt. Für die Beantragung des Vorsprachetermins in der zuständigen deutschen Botschaft gibt es eine zentrale Webseite. Die gesetzliche Neuregelung gibt den zuständigen Behörden einen erheblichen Entscheidungsspielraum.
Als Caritasverband unterstützen wir Flüchtlinge bei der Beantragung des Asylverfahrens und bieten eine Einzelfallberatung in der Migrationsberatungsstelle am Kirchplatz in Bautzen, im Caritas Begegnungszentrum (Bautzen Gesundbrunnen) und in Kamenz an.