Aktuelle Pflegesätze
Falls Sie nicht in der Lage sein sollten, die Pflegeheimkosten aus Ihrem eigenen Einkommen aufzubringen, besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Kostenübernahme nach dem Bundessozialhilfegesetz. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit dem zuständigen Sozialamt in Verbindung zu setzen.
Die Tabelle zur Entgeltregelung finden Sie hier:
Die aktuelle Pflegesätze ab 1. Januar 2023